Kartsport Allgemein
23.12.2015
MEGA-Motor jetzt mit DMSB-Homologation
Grund des Streits war ein Schreiben des DMSB an Kartstreckenbetreiber, Versicherungen und Kartsportclubs vom Mai 2014, dass bei Nutzung von Karts mit dem von Rübig entwickelten „MEGA-Motor“ ein besonderes Gefahrenpotenzial vorliege und MEGA-Motor-Karts daher generell nicht auf DMSB-lizenzierten Kartstrecken zugelassen seien. 2015 hat das Landgericht Frankfurt den DMSB zu Schadenersatz und Richtigstellungen verurteilt.
Sowohl ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Motorsport als auch der Sicherheitsbeauftragten der CIK/FIA haben bestätigt, dass der Motor vergleichbar mit der bestehenden Kartklasse KZ/KZ2 ist. Der MEGA-Motor verfügt nunmrhr über Zulassungen in Österreich, Schweden und Frankreich. Der Einsatz in Deutschland ist mit der DMSB-Homologation nun auch ohne Einschränkungen möglich..
- DMSB-Kart Motor-Homologationsblatt
Größe: 2,66 MB · Typ: PDF