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Auto & Straße
31.10.2025

Tipps für richtige Beleuchtung

Die Tage werden kürzer und nach der Zeitumstellung haben sich die Dunkelphasen verschoben. Dazu kann die Sicht durch plötzlich auftretenden Nebel oder Regenphasen eingeschränkt werden. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich im Sinne der Verkehrssicherheit auf diese Verhältnisse einstellen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, wie man sich auf die veränderten Bedingungen einstellen kann.
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Fahrzeugführer sollten ihre Beleuchtung überprüfen, bevor sie ihre Fahrt antreten. Optimale Sicht bei den geschilderten Bedingungen setzt funktionierende Lichtsysteme voraus. Dabei ist immer zu beachten, dass vorhandene Tagfahrleuchten kein Ersatz für das Abblendlicht sein können. Zum einen ist deren Lichtstärke begrenzt, zum anderen bleiben die Rückleuchten und das Kennzeichenlicht dunkel. Das Fahrzeug bleibt damit in der Dämmerung schlecht zu erkennen.

Bei Fahrzeugen mit Lichtautomatik ist gerade bei Nebel und sonstigen schlechten Sichtverhältnissen tagsüber ein Kontrollblick angebracht. Gemessen wird die Helligkeit, so dass bei ungenügender Sicht nicht zwingend das Abblendlicht aktiviert wird, da der Sensor ausreichende Lumen-Werte registriert. Auch die Instrumententafel des eigenen Wagens kann unabhängig vom Lichtsystem geschaltet sein. Eine kurze Überprüfung ist sehr zu empfehlen. Dabei hilft das grüne Lampensymbol im Armaturenbrett: Ist es aktiviert, sind das Abblendlicht und die Rückleuchten eingeschaltet.

Lichtreflexion testen

Selbstverständlich sollte jeder Kraftfahrer die ordnungsgemäße Funktion seiner Beleuchtung vor jedem Fahrtantritt überprüfen. Ist man alleine, lässt sich das am besten vor einer hellen Wand bewerkstelligen. Durch Tritt auf die Bremse müssten rote Reflektionen an der Wand zu sehen sein. Ebenso sollte man mit eingeschalteten Rück- und Nebelschlussleuchten verfahren. Legt man den Rückwärtsgang ein, müsste das weiße Rückfahrlicht sichtbar sein. Umgedreht lassen sich so auch die vorderen Systeme überprüfen. Getrennt Stand-, Abblend- und Fernlicht einschalten.

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Sind Leuchten ausgefallen, umgehend ersetzen. Der AvD empfiehlt, den Austausch in der Werkstatt des Vertrauens vornehmen zu lassen, denn bei einigen Modellen erfordert dies einigen Aufwand und zum Teil Spezialwerkzeug. Bei Halogenlampen und handwerklichem Geschick kann dies zwar auch in Eigenarbeit gelingen, bei modernen Matrix-LED-Systemen, die selbstständig Kurven ausleuchten, Bereiche ausblenden sowie temporär abblenden, ist aber der Fachmann gefragt. Auch wegen der immer notwendigen Kalibrierung der Leuchtweiten ist der Gang in die Werkstatt anzuraten. AvD-Mitglieder können im Rahmen des für sie kostenlosen Winterchecks bei einem BOSCH Service die Stromregelkreise der Lichtanlage im Zusammenhang mit der Batterie und den Starterstromfluss überprüfen lassen.

Licht ans Rad

Gute Beleuchtung ist auch für Radfahrer sinnvoll und notwendig. Vorgeschrieben sind dabei ein oder zwei nach vorne wirkende Scheinwerfer mit weißem Abblendlicht sowie ein weißer Reflektor. Dabei dürfen abnehmbare, mit Akku oder Batterie betriebene Leuchten verwendet werden, wenn sie sicher befestigt werden können. Scheinwerfer müssen dabei so eingestellt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Hinten sind mindestens eine Rückleuchte und ein roter Reflektor anzubringen, zusätzlich ist Standlicht möglich. Die Energieversorgung ist über Batterien, Akkus oder Lichtmaschine (Dynamo), auch kombiniert, sicherzustellen. Auf dem Markt erhältlich sind eine große Auswahl an rechtskonformen und erschwinglichen Produkten, so dass niemand ohne Beleuchtung unterwegs sein sollte.

Reflektierende Kleidung schützt Fußgänger

Fußgänger – und Radfahrer – können die eigene Sichtbarkeit in der Dunkelheit durch reflektierende Kleidung erhöhen. Wer die Zusatzkosten für solche Anschaffungen scheut, kann sich mit Reflektorbändern, -westen oder -schärpen behelfen, die preisgünstiger sind. Untersuchungen zeigen, dass die Rückstrahlung Fußgänger im Scheinwerferlicht deutlich früher für Fahrer erkennbar macht. Gerade Fußgänger können beim Überqueren von Straßen ihre eigene Sicherheit erhöhen, wenn sie schlecht einsehbare Stellen meiden. An Ampeln, Fußgängerüberwegen und Mittelinseln ist für einen selbst und Fahrzeugführer die Einsehbarkeit besser gegeben.

Strafen vermeiden

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmt, dass „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen sind. Dabei ist mit Abblendlicht zu fahren. Fernlicht ist nur einzuschalten, wenn keine ausreichende sonstige Beleuchtung vorhanden ist. Bei Gegenverkehr und geringem Abstand zum Vorausfahrenden ist abzublenden. Wer Nebelscheinwerfer am Auto hat, darf sie nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen einschalten. Nebelschlussleuchten dürfen sogar nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Die bei Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften vorgesehenen Bußen für Autos und Fahrräder reichen von 20 Euro bis 60 Euro. Letztere Androhung gilt bei unbeleuchtetem Fahren bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften bei Eintragung eines Punktes. Kommt es zu einem Unfall, kostet es sogar 90 Euro.

Kommt es zu einem Unfall, bei dem festgestellt wird, dass er bei eingeschaltetem Licht vermeidbar gewesen wäre, haftet man zumindest mit.
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