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Kartsport Allgemein
14.03.2014

Endschalldämpfer-Pflicht für KZ-Karts ausgeweitet

Ab dem 1. April 2014 dürfen auf den Kartbahnen in Ampfing, Garching und Wackersdorf nur noch Schaltkarts mit CIK-FIA-genehmigten Endschalldämpfern fahren. Diese Regelung gilt für alle Trainingsfahrten und Rennveranstaltungen und ist unabhängig vom Hersteller und Baujahr des Motors. Schon im Jahr 2012 bzw. 2013 führten zahlreiche Rennstrecken wie Ostricourt (FR), Genk (BE), Kerpen, Spa-Francorchamps (BE), Berghem (NL) oder Landsard (NL) verschärfte Regeln zum Lärmschutz für Schaltkarts ein.

Zum Lärmschutz dürfen nur noch ausgewählte und durch die CIK-FIA erlaubte Endschalldämpfer eingesetzt werden. Ab dem 1. April 2014 wird diese Regelung nun auch auf den Kartbahnen in Ampfing, Garching und Wackersdorf umgesetzt. Sowohl bei normalen Trainingsfahrten als auch Rennveranstaltungen dürfen Schaltkarts nur noch mit den erlaubten Auspuffanlagen auf die Strecke gehen.

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Aktuell hat die CIK-FIA sechs Modelle der Hersteller Elto, D-Racing und MC Racing für den Zeitraum 2014 bis 2022 homologiert. Dabei sind der Hersteller und das Baujahr des Motors unwichtig, denn die Endschalldämpfer passen auf alle Typen. Jeder Endschalldämpfer hat eine CIK-FIA Homologationsnummer und kann daher einfach kontrolliert werden. Neben den internationalen Rennen der CIK sind diese Endschaltdämpfer auch bei allen deutschen DMSB- und ADAC-Rennen vorgeschrieben. Genauere Informationen können ebenfalls beim Personal der jeweiligen Kartbahnen erfragt werden.

Im Folgenden steht eine Übersicht zum Download bereit, welche die erlaubten CIK-FIA-homologierten Endschalldämpfer aufführt.
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