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Sonstiges
13.11.2012

KFZ-Versicherung: Kündigen ist keine Kunst

Die alljährliche Wechselsaison in der KFZ-Versicherung steuert in den kommenden Tagen wieder auf ihren Höhepunkt zu. Angesichts zahlreicher Veränderungen am Markt ist es in diesem Jahr besonders ratsam, die eigene KFZ-Police auf den Prüfstand zu stellen. Egal ob neue Unisex-Tarife, Änderungen bei der Risikoeinstufung diverser Fahrzeuge oder die Einführung neuer Rabattstaffeln bei vielen Versicherungsunternehmen: Für das Gros der Autofahrer werden die Preise im kommenden Jahr angepasst – leider häufig zum Nachteil der Versicherten.

So zeigt eine Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Auftrag der Direct Line Versicherung AG, dass die aktuellen KFZ-Versicherungskosten gegenüber der letzten Wechselsaison um knapp sieben Prozent gestiegen sind.* Je nach Versicherung und Vertrag kann der Preisanstieg aber auch deutlich höher ausfallen.

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„Gerade vor dem Hintergrund steigender Preise sollten Verbraucher die aktuelle Wechselsaison nutzen und ihre KFZ-Police auf Herz und Nieren prüfen“, erklärt Janine Pentzold vom unabhängigen Verbraucherportal TopTarif.de. „Versicherte können bestehende Verträge in vielen Fällen noch bis zum 30. November kündigen, um mit einer neuen Versicherung im nächsten Jahr günstiger zu fahren.“ Für einen reibungslosen Wechsel sollten aber einige grundlegende Hinweise berücksichtigt werden, die die Experten von TopTarif.de zusammengefasst haben.

1. Kündigung: Stichtag 30. November

Die meisten KFZ-Policen unterliegen einer Hauptfälligkeit zum 1. Januar, das Versicherungsjahr deckt sich also mit dem Kalenderjahr. Bei der geltenden einmonatigen Kündigungsfrist ist somit der 30. November als Kündigungsstichtag für wechselwillige Autofahrer relevant. Wird die bestehende Police fristgerecht gekündigt, geht der Versicherungsschutz zum Jahresbeginn auf den neuen Versicherer über.

Der Abschluss einer neuen Police ist dabei auch noch im Dezember möglich. Unter bestimmten Umständen, beispielsweise bei schlechter Bonität oder einer hohen Schadenquote, kann es aber dazu kommen, dass die optionale Versicherung von Kaskoschäden abgelehnt wird. „Wer bereits vor der Kündigung der alten Police einen neuen Versicherungsvertrag für 2013 abgeschlossen hat, ist beim Thema Kaskoschutz auf der sicheren Seite“, so Pentzold. Wird die Kündigung zum 30. November verpasst, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Eine Sonderkündigung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

2. Richtig kündigen: Schriftlich mit Einschreiben gegen Rückschein

Grundsätzlich bedürfen bestehende Policen einer schriftlichen Kündigung. Um sicherzugehen, dass der Versicherer das Schreiben auch tatsächlich erhält, empfiehlt sich der Versand der Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein. Entscheidend ist dabei nicht der Poststempel, sondern einzig und allein das Eingangsdatum beim Versicherer.

Damit die Kündigung fristgerecht eintrifft, sollte sie bis spätestens 26. November 2012 abgeschickt werden. Bei einer Kündigung per Fax ist es ratsam, den Sendebericht als Nachweis aufzuheben. Kurzentschlossene können auch persönlich bei einem Vertreter oder in einer Filiale kündigen. Egal auf welchem Wege die Kündigung erfolgt: Versicherungsnehmer sollten stets eine schriftliche Bestätigung anfordern.

3. Individuelle Kündigungstermine bei unterjährigen KFZ-Policen beachten

In den letzten Jahren sind einige Versicherer von der bis dato gängigen Hauptfälligkeit zum 1. Januar abgerückt und bieten auch unterjährige KFZ-Policen an. Hier gelten ebenfalls Kündigungsfristen von einem Monat. Allerdings variieren die Kündigungsstichtage entsprechend der gewählten Hauptfälligkeit. Wer beispielsweise eine Police zum 1. Oktober abgeschlossen hat, für den läuft der Vertrag bis zum 30. September des Folgejahres. Tipp: Vertragsunterlagen genau studieren und den persönlichen Kündigungsstichtag rot im Kalender anstreichen.

4. Bei jeglicher Beitragserhöhung Sonderkündigung möglich

In einigen Fällen können Versicherte bestehende Verträge auch nach dem 30. November kündigen. Das Sonderkündigungsrecht wird im konkreten Schadenfall, beim Fahrzeugwechsel und bei einer Beitragserhöhung des Versicherers wirksam. Benachrichtigungen über Erhöhungen können aber auch erst nach dem 30. November bei den betroffenen Kunden eingehen. Generell gilt daher ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Eingang des Erhöhungsschreibens beim Versicherten. Autofahrer können dann mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, also in der Regel zum 1. Januar, kündigen.**

Mit Blick auf zahlreiche Änderungen am Markt und unterschiedliche Wettbewerbsstrategien der KFZ-Versicherer lohnt der Tarifvergleich aktuell besonders. Während einige Anbieter nach wie vor mit sehr günstigen Konditionen um Marktanteile kämpfen, nehmen andere vom jahrelangen Preiskampf zunehmend Abstand. „Die Preisschere bei den KFZ-Versicherungen geht weiter auseinander“, macht Pentzold deutlich. „Oft sind die Kosten bei teuren KFZ-Policen mehr als doppelt so hoch wie bei günstigen Angeboten – bei gleichem Leistungsumfang. Durch einen Wechsel können in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Jahr gespart werden.“

Durch Verbraucherportale wie TopTarif.de (www.toptarif.de/kfz-versicherung) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können sich Verbraucher schnell und unkompliziert über KFZ-Versicherungstarife in ihrer Region informieren und kostenlos zu alternativen Angeboten wechseln.
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