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Sonstiges
22.09.2017

Neue Verordnung bringt Gütesiegel für Winterreifen

Seit dem Jahr 2010 gilt in Deutschland die so genannte situative Winterreifenpflicht. Sie besagt, dass Autofahrer bei Schnee, Eis, Schneematsch und daraus resultierender Glätte und Behinderungen auf ihrem Kfz spezielle Reifen, eben Winterreifen, aufziehen müssen. Alternativ können sie ihr Fahrzeug mit Ganzjahresreifen wintertauglich gemacht haben. Jetzt hat der Gesetzgeber diese Winterreifenpflicht präzisiert und neu gefasst.


Neue Regeln für die Spezial-Pneus

Seit Anfang Juni 2017 gelten Reifen nur noch dann als Winterreifen, wenn sie mit dem Alpine-Symbol versehen sind. Zum ersten Mal werden somit Mindestforderungen an das Potenzial von Winterreifen festgelegt. Gleichzeitig wird das Alpine-Symbol zu einem verbindlichen Qualitätssiegel für Reifen, die den Herausforderungen der kalten Jahreszeit widerstehen können müssen. Für Autofahrer gibt es jedoch eine Übergangsfrist. Wer seine Ganzjahres-Pneus, dauch bekannt als M+S Reifen, bis zum Ende des Jahres 2017 kauft, darf diese noch bis zum 30. September des Jahres 2024 fahren. Und zwar auch unter den Bedingungen des Winters.


Riesige Auswahl an Winterreifen

Das Angebot an Winterreifen ist ausgesprochen vielfältig. Es reicht mit Preisen von unter 50 Euro bis knapp 300 Euro pro Reifen von sehr preiswert bis hin zum gehobenen Preissegment. Für welchen Reifen sich der Autofahrer entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören neben dem Autotyp und dem persönlichen Anspruch des Kfz-Besitzers auch die Marke des Reifens sowie dessen Dimension und die Indizes. Außerdem sollte der Käufer darauf achten, wie Experten die Winterreifen bewerten. Empfehlenswert sind etwa Reifen, die vom ADAC als gut gelabelt werden, wie etwa die Modelle der Hersteller Continental oder Michelin. Auch die Stiftung Warentest nimmt in regelmäßigen Abständen die speziellen Pneus für Eis und Schnee unter die Lupe. Den Empfehlungen der Tester zu folgen, ist ein guter Rat für Unentschlossene.


Auf Qualität und Haltbarkeit achten

Preiswerte Reifen für die kalte Jahreszeit müssen nicht schlechter sein als die Winterreifen großer und bekannter Hersteller. Mit guten Produkten überraschen regelmäßig Reifenhersteller wie Vredestein, Bridgestone oder Barum. Um eine zufriedenstellende Wahl zu treffen, sollten Reifenkäufer außerdem auch auf die Haltbarkeit der Reifen achten. Zu erkennen ist diese an der so genannten DOT-Kennung. Reifen, die länger gelagert wurden, sind meist günstiger. Anhand der Kennung bekommt der Käufer aber Aufschluss darüber, wie lange der Reifen noch hält. Im Normalfall halten Pneus bis höchstens fünf Jahre. Einfaches Beispiel: Die DOT-Nummer 3416 sagt aus, dass der Reifen in Woche 34 des Jahres 2016 produziert wurde. Das bedeutet, dass er maximal bis zum Jahr 2021 hält.


Neue Anforderungen für Spezialfahrzeuge

Einige Gefährte sind von der Pflicht zur Ausrüstung mit Winterreifen ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel einspurige Fahrzeuge oder motorisierte Krankenfahrstühle. Das es für sie keine speziellen Reifen für den Winter gibt, kommt den Fahrern dieser Fahrzeuge eine zusätzliche Sorgfaltspflicht beim Fahren auf Schnee und Eis zu. Sie müssen nun bei widrigen Witterungsbedingungen prüfen, ob jede einzelne Fahrt notwendig ist. Ist das Fahrziel trotz eingehender Prüfung nicht mit alternativen Verkehrsmitteln zu erreichen, müssen die Fahrer während der Tour unbedingt einen gebührenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Er muss in Metern zwingend der halben gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. Die neue Verordnung sieht jetzt vor, Halter zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihr Gefährt ohne zwingenden Grund trotz Schnee und Glatteis unterwegs ist. Die Regelgeldbuße dafür beträgt 75 Euro.
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