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Sonstiges
13.07.2014

GTÜ testet Motoröle: Gutes muss nicht teuer sein

Motoröl ist teuer, bis zu 30,- Euro pro Liter kostet der für das Triebwerk lebensnotwendige Schmierstoff. Ob es ohne Qualitätsverlust auch sehr viel günstiger geht, das wollte die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) wissen und hat zusammen mit dem Auto Club Europa (ACE) zwölf handelsübliche Motoröle von 8,99 Euro bis 26,75 Euro pro Liter unter die Lupe genommen.

Fazit: Der Verdacht, preisgünstige Motoröle seien nur halb so gut wie teure Markenöle, ist unbegründet, so die GTÜ-Experten. Den Testsieg mit der Bewertung „sehr empfehlenswert“ teilen sich gleich zwei Produkte ohne Hersteller-Bindung: Das GSL Leichtlauföl der Handelskette Real für 13,99 Euro je Liter und das Cartechnic Motorenöl Muli für 12,50 Euro je Liter.

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Ebenfalls mit „sehr empfehlenswert“ schnitten die Motorenöle DBV Longlife für 11,90 Euro pro Liter und High Performer Longlife 3 für 12,80 Euro pro Liter ab. Teure Markenöle mit Literpreisen von weit über 20,- Euro, wie beispielsweise die von Shell, Mercedes und VW, erreichten im GTÜ-Urteil lediglich ein „empfehlenswert“ bzw. „bedingt empfehlenswert“. Worauf ist beim Ölkauf zu achten? Nicht jedes Auto verträgt jedes Öl. Die GTÜ rät daher, grundsätzlich den Empfehlungen der Hersteller zu folgen, die zum Teil für ihre Fahrzeuge auch eigene Normen und Freigaben entwickelt haben. Diese Angaben finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Da sich die Vorgaben der deutschen Hersteller relativ stark ähneln, erfüllen viele hochwertige Öle sogar mehrere Freigaben von BMW, VW, Mercedes, Opel oder auch Porsche gleichzeitig.

An die vorgegebene Sorte sollte man sich bei noch jungen Autos unbedingt halten. Wichtig ist dabei, dass die Freigabe auch wirklich erteilt wurde und dies zweifelsfrei aus dem Etikett hervorgeht. Denn im Schadensfall kann eine Ölanalyse die Verwendung eines anderen Öls nachweisen, Garantieansprüche wären somit hinfällig. Vorsicht geboten ist beispielsweise bei Ölen, die auf dem Etikett eine täuschende Formulierung tragen wie „Qualitativ gleichwertig nach EU-Recht gemäß …“ Das, so die GTÜ, ist keine Garantie für gleichbleibende Qualität, selbst wenn das Produkt im Test den Anforderungen vollauf genügte.
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