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08.03.2013

RMC-Lauf von Genk nach Templin verlegt

Wie die RMC-Organisation mitteilte, muss die geplante Veranstaltung am 14.07.2013 vom belgischen Genk nach Templin verlegt werden. Grund ist, dass nach Auffassung des Deutschen Motorsport Bundes ein Auslandsstart nur mit einer internationalen Lizenz möglich sei. Der DMSB stützt sich dabei auf Art. 18 des ISG.

Sowohl die RMC-Organisation, als auch der belgische Motorsportverband RACB sind aber der Auffassung, dass ein derartiges Event eine rein nationale Veranstaltung im Sinne des Art. 24 ISG darstellt, wonach einer nationalen Serie ein einzelner Start im angrenzenden Ausland ohne lizenrechtliche Einschränkung zugestanden wird.

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„Wir akzeptieren die Entscheidung des DMSB für diese Saison, weil es für weitergehende Klärungen zu spät ist. Nächstes Jahr werden wir sehen“, so RMC-Chef Peter Kessler.
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