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Kartsport Allgemein
07.09.2012

Lärmschutzbestimmungen für KZ1- und KZ2-Piloten

Die von der CIK-FIA neu verabschiedete Lärmbegrenzung für KZ1- und KZ2-Karts hat auch Auswirkungen auf verschiedene Kartbahnen im In- und Ausland. Seit einigen Wochen hat die Strecke im belgischen Genk neue Regularien bezüglich der Lautstärke für KZ-Motoren und deren Auspuffanlagen eingeführt, die auch von anderen Streckenbetreibern adapatiert wurden.

Die Geräuschmessung wird 7,5 Meter neben der Ideallinie (unter Berücksichtigung der 108dB Vorgabe der CIK) gemessen. Hier wurde ein Fixwert von 93dB im Lamax mode (höchster Lärm Pegel) festgelegt.

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Zur Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen dürfen Schaltkarts künftig nur noch zwei Auspuffdämpfer der Typen „Elto 118 aluminium – gekrümmter Auslass“ oder „Elto 108 carbon – gekrümmter Auslass“ sowohl im Renn- als auch im Trainingsbetrieb verwenden.

Die Regelung für Lärmschutzbestimmungen gilt auf folgenden Kartstrecken:
  • Kartring Ostricourt (FR)
  • Karting Genk (BE)
  • Erftlandring Kerpen (DE)
  • Karting Francorchamps (BE)
  • Circuit Park Berghem (NL)
  • Kombikart Circuit De Landsard (NL)
Für das anstehende Finale zur Deutschen Kartmeisterschaft (12. bis 14. Oktober) wird eine Ausnahme erteilt. Von Donnerstag, den 11. Oktober 2012 bis Sonntag, den 14. Oktober 2012, wird die Regel ausgesetzt. Ab Montag, den 15. Oktober 2012, dürfen wieder nur die beiden vorgegebenen Geräuschdämpfer zur Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen benutzt werden.

Im folgenden Anhang stellen wir Ihnen die Erläuterung zur Neuregelung der Lärmbegrenzung für KZ1- und KZ2-Karts bereit.
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