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ADAC Kart Masters
10.09.2015

Regelung zum CIK-Frontverkleidungs-Befestigungssystems

Für den letzten ADAC Kart Masters Lauf in Wackersdorf ist die Verwendung des Befestigungssystems der Frontverkleidung gemäß CIK-FIA Bulletin 40 vom 4. Mai 2015 in der Klasse KF-Junior vorgeschrieben. Ab sofort wird folgende Prozedur angewendet: Der Teilnehmer (Fahrer/Mechaniker) betritt zum Qualifying, zu den Heats und Rennen den Vorstartbereich mit dem Kart und mit demontierter Frontverkleidung.

Auf Anordnung eines Offiziellen kann die Frontverkleidung mit dem Befestigungskit innerhalb des Vorstartbereichs montiert und das Kart in den rennfertigen Zustand versetzt werden. Nach dem jeweiligen Wettbewerbsteil kontrolliert ein Technischer Kommissar oder ein Beauftragter das Kart hinsichtlich der Position der Frontverkleidung noch vor der Wiegeprozedur. Es ist streng verboten, in der Auslaufrunde anzuhalten und/oder irgendwelche Arbeiten am Kart durchzuführen. Erst nach Ende der Wiegeprozedur sind wieder Arbeiten am Kart erlaubt (siehe DMSB Kart Reglement 2015 Art. B.15.3.b). Die Feststellung, dass sich die Frontverkleidung in einer nicht zulässigen Position (siehe CIK-FIA Bulletin 40) befindet, wird als Indiz für eine mögliche Verwicklung in einen Vorfall bewertet und zieht eine Untersuchung nach sich.

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Im Ergebnis dieser Untersuchung kann eine Strafe gemäß DMSB Kart Reglement 2015 Art B.17 bzw. gemäß ADAC Kart Masters Bulletin 1/2015 vom 28.04.2015 (Art. 3.9 Wertungsstrafen) verhängt werden. Vom Moment der Feststellung einer nicht korrekten Befestigung der Frontverkleidung bis zur Entscheidung einer etwaigen Bestrafung befindet sich dieser Teilnehmer "under investigation".
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