HJS Rallye
24.06.2026
Nachbeben im Deutschen Rallye Cup
Dies hat die Promoter der DRC dazu veranlasst eine Klarstellung im Rallyereglement zu fordern. Der bisherige Paragraf 52.2 „Wird ein Fahrzeug (Crew) durch ein vorausfahrendes Fahrzeug erheblich und offensichtlich behindert, kann der Rallyeleiter eine Zeitgutschrift (faire Zeit) aussprechen,“ wird ab dem Jahr 2027 wie folgt ergänzt:
Verzögerungen, die 10 Sekunden überschreiten, werden entsprechend berücksichtigt und können als wesentlich angesehen werden. Der Nachweis, der durch das vorausfahrende Fahrzeug verursachten Verzögerung ist von dem Wettbewerber zu erbringen, der die Zeitkorrektur beantragt.“
Entscheiden hierbei ist zum einen, dass Bagatell-Verzögerungen von vornherein nicht mehr berücksichtigt werden und zum anderen das eine Nachweispflicht durch objektive Beweismittel, z.B. Videoaufnahmen eingefordert werden. Nicht quantifizierbare Aussagen eines Streckenposten reichen dann nicht mehr aus.
Mit dieser Änderung des Rallye Reglement ist dann eine sinnvolle Ergänzung geschaffen worden, die im Zweifel willkürlichen Entscheidungen ausgeschlossen werden.





