Der ehemalige Formel-1-Pilot tritt auch am heutigen Rennwochenende der STT in Spa-Francorchamps im Rahmenprogramm des ADAC Racing Weekend ür Motopark mit einem Mercedes-AMG GT3 an. Noch wenige Jahre zuvor wäre eine solche Teilnahme unter russischer Flagge nach den Regeln des Automobil-Weltverbandes FIA nicht möglich gewesen. (Bericht dazu folgt).
Die Bestimmungen für russische und belarussische Motorsportler haben sich seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine mehrfach geändert. Dabei muss zwischen den internationalen Vorgaben der FIA und den teilweise strengeren nationalen Regeln des Deutschen Motor Sport Bundes unterschieden werden.
FIA reagierte am 01. März 2022
Am 01. März 2022 trat der FIA-Weltrat zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine beschloss der World Motor Sport Council mehrere Maßnahmen mit sofortiger Wirkung.Internationale und Zonen-Veranstaltungen in Russland und Belarus wurden untersagt. Russische und belarussische Nationalteams durften nicht mehr an internationalen Wettbewerben teilnehmen. Einzelne Fahrer, Bewerber und Offizielle blieben dagegen grundsätzlich startberechtigt – allerdings nur unter neutralem Status und unter FIA-Flagge. Voraussetzung war eine Verpflichtung auf die Grundsätze des friedlichen Miteinanders und der politischen Neutralität. Russische und belarussische Nationalfarben, Flaggen und Symbole sowie die Nationalhymnen waren bei internationalen Wettbewerben nicht zugelassen.
Damit sprach die FIA kein vollständiges Startverbot für russische und belarussische Fahrer aus.
DMSB verhängte zwei Tage nach FIA ein vollständiges Startverbot
In Deutschland war die Situation zunächst eine andere. Am 03. März 2022 beschloss das Präsidium des DMSB eine deutlich weitergehende Regelung. Quelle siehe Dateien (PM DMSB 03. März 2022).Rennfahrer und Teams, die mit einer russischen oder belarussischen Lizenz bei Motorsportveranstaltungen in Deutschland starten wollten, wurden mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Beschluss war mit den DMSB-Trägervereinen ADAC, AvD und DMV abgestimmt worden.
Entscheidend ist dabei die genaue Formulierung: Der DMSB bezog seinen Ausschluss auf Fahrer und Teams mit russischer oder belarussischer Lizenz. Die Regelung war damit nicht identisch mit einem pauschalen Verbot für jeden Menschen russischer oder belarussischer Staatsangehörigkeit.
Für die Praxis bedeutete die deutsche Regelung dennoch einen wesentlichen Unterschied zur FIA. Während der Weltverband individuelle Starts unter neutralem Status grundsätzlich weiterhin zuließ, bestand diese Möglichkeit bei Veranstaltungen in Deutschland für die vom DMSB-Beschluss betroffenen Lizenznehmer zunächst nicht.
DMSB änderte seine Position 2024
Am 19. Januar 2024 änderte der DMSB seine Regelung. Russische und belarussische Motorsportler konnten nun auch bei Veranstaltungen in Deutschland wieder unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Quelle siehe Dateien (PM DMSB 19. Januar 2024).Dabei unterschied der Verband zwischen nationalen und internationalen Wettbewerben. Für internationale Automobilsportveranstaltungen galten die Vorgaben der FIA.
Russische und belarussische Fahrer konnten dort als sogenannte „Authorised Neutral Drivers“ antreten, sofern sie die von der FIA verlangten Voraussetzungen erfüllten.
Für nationale Automobil- und Motorradsportveranstaltungen orientierte sich der DMSB an der Regelung des Deutschen Olympischen Sportbundes für individuelle neutrale Athleten. Russische und belarussische Flaggen oder andere Hoheitszeichen blieben untersagt. Zudem mussten die Sportler eine Erklärung abgeben, mit der sie sich vom Kriegsgeschehen distanzierten und zu einem neutralen Auftreten verpflichteten.
Damit war das vollständige Startverbot des Jahres 2022 aufgehoben. Eine Rückkehr zum Zustand vor dem Ukraine-Krieg bedeutete die Entscheidung jedoch noch nicht.
FIA hebt die Beschränkungen 2026 auf
Eine grundlegende Änderung folgte im August 2026. Der World Motor Sport Council beschloss am 03. August 2026, die seit 2022 bestehenden internationalen Einschränkungen für russische und belarussische Teilnehmer weitgehend aufzuheben.Russische und belarussische Fahrer, Nationalteams, individuelle Bewerber und Offizielle dürfen seitdem wieder ohne die bisherigen FIA-Sonderbeschränkungen an internationalen und Zonen-Wettbewerben teilnehmen. Die Verpflichtung zur Unterzeichnung einer Neutralitätserklärung entfiel. Auch Nationalfarben, Flaggen und andere Symbole dürfen wieder verwendet und die Nationalhymnen gespielt werden.
Eine wesentliche Einschränkung bleibt bestehen: Internationale und Zonen-Wettbewerbe dürfen weiterhin nicht auf dem Gebiet Russlands oder Belarus ausgetragen werden. Darüber hinaus weist die FIA ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme in einem bestimmten Land weiterhin von den dort geltenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen abhängig ist. Einreisebestimmungen oder staatliche Sanktionen werden durch die sportrechtliche Entscheidung der FIA also nicht außer Kraft gesetzt.





