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Auto & Straße
19.07.2025

Vorsicht beim Parken im europäischen Ausland

In europäischen Nachbarländern sind oft Besonderheiten beim Parken zu beachten. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Regeln kennen und sich bestenfalls im Vorhinein über die Situation vor Ort informieren. Um die Urlaubsreise entspannter verlaufen zu lassen, gibt der Automobilclub von Deutschland (AvD) eine erste Übersicht zu den Eigentümlichkeiten im europäischen Ausland.

Parkmarkierungen immer beachten

Dazu gehören Markierungen, die erlaubtes und unerlaubtes Parken kenntlich machen. Gelbe Streifen am Bordstein- oder Fahrbahnrand zeigen verbotenes Halten oder, bei durchgängigen Linien, auch Parken an. Solche Verbote sind etwa in Frankreich, Holland, Irland, Österreich und der Schweiz zu finden.

Mit blauer Farbe sind mancherorts Flächen gekennzeichnet, auf denen Autos nur gebührenpflichtig abgestellt werden dürfen. Das ist etwa in Italien oder Griechenland der Fall. In Österreich ist bei dieser Kennzeichnung zusammen mit Beschilderung eine Parkscheibe oder ein Parkschein zu benutzen. Überfährt man im Nachbarland grüne Linien mit einem großen „P“ auf der Straße, befindet man sich in einer Parkstraße, in der man nur gegen Bezahlung sein Fahrzeug abstellen darf.

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Schweden schildert seine Parkbeschränkungen mit der Aufschrift „Avgift“ für die Gebührenpflicht aus. Steht dort „P-skiva“, ist eine Parkscheibe auszulegen, hingegen weisen „Förhyrda platser“ oder „Boende“ auf spezielle Parkbewilligungen hin. Das Abstellen des Wagens ist generell nur in Fahrtrichtung erlaubt und an Wochentagen darf längstens 24 Stunden am selben Ort geparkt werden. An Plätzen ohne gesonderte Kennzeichnung ist in der Regel das Parken verboten.

Parkbewirtschaftung in europäischen Innenstädten

Immer mehr werden in vielen europäischen Städten ausgedehnte Parkzonen ausgewiesen. Auch hier gilt es dann besonders aufmerksam zu sein, um eine Strafe möglichst zu vermeiden.

Wien: So ist in Wien im gesamten Stadtgebiet das Parken an Wochentagen zwischen 9 und 22 Uhr kostenpflichtig. Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden und kostet für diesen Zeitraum 5,20 Euro. Wer in Wien übernachtet, kann in seiner Unterkunft Parkmöglichkeiten und eine Tagesparkkarte erfragen. Gebühren können an Automaten, in Geschäften oder per Handy-App bezahlt werden.

Paris: Auch in Paris ist das Parken von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr nur erlaubt, wenn man zahlt. Dabei dürfen Besucher bis zu sechs Stunden ihren Wagen auf demselben Platz abstellen. Die Parkgebühren sind nach dem Gewicht des jeweiligen Kfz gestaffelt. Am günstigsten sind die Preise für Fahrzeuge bis 1,6 t mit Verbrennungsmotor sowie bis zu 2 t bei E-Autos. Entrichtet werden können die Beträge durch die angebotenen Apps per Mobiltelefon oder an Parkuhren mit Karten.

Brüssel: In Brüssel gilt seit Juli 2025 ein neues Parkregime. Die Stadt ist in verschiedene Parkzonen aufgeteilt. Die jeweilige Parkdauer und die zu zahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gebiet (farbige Zoneneinteilung: grün/grau/rot). Mehrere Apps werden angeboten, die minutengenau den Parkvorgang abrechnen. Diese Apps sind in ganz Belgien nutzbar und ersparen den Gang zur Parkuhr. Überwacht wird das Ganze mittels „Scan Cars“, die auf der Straße die Kennzeichen der Autos erfassen.

Kopenhagen: In Kopenhagen muss seit 2025 an jedem Tag der Woche in vier Zonen der Stadt für das Parken bezahlt werden. In der Altstadt darf man zudem nur auf gekennzeichneten Stellplätzen sein Auto abstellen. Der Parkplatz ist über eine App, Parkautomaten oder telefonisch unter 33 66 18 18 anzumelden – auch wenn weniger als eine Stunde lang geparkt werden soll. Von Samstag um 17 Uhr bis Montag um 8 Uhr ist die erste Stunde des „ersten angemeldeten Parkplatzes“ kostenlos. Dies gilt auch an Feiertagen.

Zagreb: Zagreb ist in drei Parkzonen eingeteilt. Die Zahlpflicht besteht unter der Woche von 7 bis 20 Uhr, samstags von 7 bis 15 Uhr. Je näher der Stellplatz am Stadtzentrum ist, umso teurer wird es. Aufgestellte Parkuhren nehmen nur Münzen der Landeswährung Kuna. Vorsicht, die Überwachung ist privaten Firmen übertragen. Wer nicht vor Ort zahlt, muss mit Vollstreckungsmaßnahmen in Deutschland rechnen, die ein Vielfaches der ursprünglichen Kosten ausmachen können.
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