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Kartsport Allgemein
27.05.2014

Kartbahnen: Fahrverbot für „Industrie-Motoren“

Seit einigen Tagen machen Meldungen die Runde, dass deutsche Kartbahnen ein Fahrverbot für sogenannte „Industrie-Motoren“ eingeführt haben. Damit sind Aggregate gemeint, die sich laut DMSB und CIK nicht in die klassischen Kart-Klassen kategorisieren lassen – genauer gesagt: Eigenbauten oder Motoren, die nicht primär für den Einsatz im Kartsport konstruiert wurden.

Konkret heißt es in einem Schreiben des DMSB: „Karts […] über dem Niveau der CIK-Klasse KZ/KZ2 sind aufgrund ihrer hohen Leistung und ihrem niedrigen Leistungsgewichts, analog der CIK-Klasse Superkart (bzw. Formel E mit 250 ccm) für Kartbahnen nicht zugelassen.“ Leider fallen aber auch Motoren wie Wankel, Hirth oder MEGA in diese Schublade, obwohl sie durchaus von namhaften Herstellern speziell für den Kartsport produziert oder zumindest modifiziert wurden.

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Wie von Seiten des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB) bestätigt wurde, hat man den wachsenden Markt alternativer Kart-Antriebe länger beobachtet und musste feststellen, dass diverse Motoren keiner aktuellen Kart-Klasse entsprechen. Dies ist prinzipiell auch nicht weiter tragisch, jedoch wies der DMSB jüngst in einem Schreiben an die Kartbahn-Betreiber darauf hin, dass es im Falle eines Unfalls zu Konsequenzen kommen könnte, da derartige Motoren nicht im sogenannten Strecken-Protokoll respektive in der Bahn-Lizenz verzeichnet sind. Dies ist zwangsläufig auch nicht möglich, schließlich kann rein theoretisch jeder seinen eigenen Kart-Motor ohne Erlaubnis des DMSB bauen und diesen im privaten Gebrauch auch auf der Kartbahn fahren (sofern diese es erlaubt).

Deutschlands Motorsport-Hoheit wollte die Bahnbetreiber darauf aufmerksam machen, dass man im täglichen Betrieb sensibler mit „Eigenbauten“ umgehen soll und mögliche Konsequenzen berücksichtigt. Denn nicht selten kommt es im Fall eines Unfalls vor, dass das Bahn-Protokoll für versicherungstechnische Fragen herangezogen wird. Wenn dies dann die entsprechende Motorisierung nicht berücksichtigt, kann das für den Bahn-Eigentümer massive Folgen haben.

Dennoch muss an dieser Stelle klar gesagt werden, dass sich eine Kartbahn-Lizenz ausschließlich auf den Zeitraum einer Rennveranstaltung bezieht und nicht zwangsläufig eine Gültigkeit für den freien Bahnbetrieb des Trainings beinhaltet. Das heißt: Im täglichen Geschäft kann der Bahnbetreiber machen, was er will. Daher gilt das Schreiben des DMSB auch in erster Linie als Hinweis. Wie und ob die einzelnen Kartbahnen diese Empfehlung umsetzen, liegt im eigenen Ermessen. Anders verhält es sich für Rennveranstaltungen, bei denen die Bahn-Lizenz eingehalten werden muss. Hier sagt der DMSB: „Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials ersuchen wir die Sportabteilungen um dringende Beachtung bei der Genehmigung von Veranstaltungen und Ausschreibungen […]“, denn die DMSB-Strecken-Lizenz habe für die vorgenannten Karts keine Gültigkeit und der DMSB halte sich bei Verstößen das Recht vor, die DMSB-Strecken-Lizenz für ungültig zu erklären.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir auch gern unseren Kartbahnen-Guide, der auf 120 Seiten alle Informationen und Kontakte zu Deutschlands Kart-Strecken übersichtlich zusammenfasst, um eventuelle Rückfragen mit dem Bahn-Betreiber direkt abzuklären. Erhältlich ist der Kartbahnen-Guide für nur 7,50 Euro im Motorsport XL-Kiosk.
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